27.1.2015 – Ein realistisches Urteil.
Wie wird es aussehen, wenn der Makler sich nur als Korrespondenz-Makler meldet, keine Übertragung in seinen Bestand wünscht und eine Ausschließlichkeits-Agentur den Vertrag betreut (die dann auch auf den Schreiben des Versicherers angeführt wird)?
Auch bei dieser Konstellation gibt es Makler, die als Betreuer genannt werden wollen.
Robert Düvel
zum Artikel: „Rechtsstreit zwischen Maklern und Versicherer”.
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