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Ein realistisches Urteil

27.1.2015 – Ein realistisches Urteil.

Wie wird es aussehen, wenn der Makler sich nur als Korrespondenz-Makler meldet, keine Übertragung in seinen Bestand wünscht und eine Ausschließlichkeits-Agentur den Vertrag betreut (die dann auch auf den Schreiben des Versicherers angeführt wird)?

Auch bei dieser Konstellation gibt es Makler, die als Betreuer genannt werden wollen.

Robert Düvel

robert.duevel@gothaer.de

zum Artikel: „Rechtsstreit zwischen Maklern und Versicherer”.

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