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Ein paar rechtliche Regelungen wurden außer Acht gelassen

6.12.2017 – Mit der Analyse und den Fragen stimme ich vollkommen zu. Es wurden nur ein paar rechtliche Regelungen außer Acht gelassen.

  • Bei Arbeitslosigkeit darf man dann bei Vermögen über seiner Freigrenze dieses zuerst verbrauchen, also ran an das Aktien und Anleihendepot. Ich sage mal, je nach Alter dann ab 10.000 oder 20.000 Euro. Da wir ja wissen, dass Erwerbsbiografien nicht mehr durchgehend sind, dürfte das ein Dämpfer dafür sein.
  • Man soll nicht außer Acht lassen, dass zum Beispiel Riester und betriebliche Altersversorgung Hartz-IV-sicher sind.
  • Eine Lebensversicherung ist auf Langlebigkeit ausgelegt. Es geht also nicht um Rendite, sondern das Problem „das Geld ist weg (verbraucht) und ich bin noch da” zu vermeiden. Jeder Anlageberater weiß, dass der Mensch vom Konsum getrieben ist und 90 Prozent der Menschen nicht mit Geld umgeben können.
  • Es kann nicht jeder und, viel wichtiger, will nicht jeder sein eigener Geldverwalter sein, da die Menschen andere Prioitäten setzen. Vielleicht ist der Leser daher nicht so streng mit den Deutschen in diesem Fall. Auch wenn ich mir bewusst bin, dass es, wenn es eine elementar höhere finanzelle Bildung in der Bevölkerung gäbe, dann einem wesentlichen Teil der Bevölkerung besser ginge und Altersarmut wesentlich reduziert werden könnte. Jedoch: Gott vergibt ihnen, denn sie wissen nicht was sie tun.

Richard Rahl

19richard.rahl@gmail.com

zum Leserbrief: „Besser auf die Beitragsrendite konzentrieren”.

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