Ein kleines Rennen als Vorwand

23.8.2010 – Es wäre sehr interessant zu wissen, welcher Versicherer mit solchen Spielchen seine Leistungspflicht zu umschiffen versucht. Dies beweist einmal mehr, das wir Makler unbedingt den Bedingungswerken wesentlich mehr Bedeutung beimessen müssen als dem Preis.

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Ein Versicherer, der Verkehrsdelikte - selbst bei bewiesenem Vorsatz - gemäß der eigenen Bedingungen nicht zur Leistungskürzung / -verweigerung heranziehen kann, hätte dieses (peinliche) Spielchen erst garnicht treiben können. Und ein anständiger Versicherer würde es so oder so nicht treiben. Ein kleines "Rennen" als eine "Veranstaltung" auszulegen, ist nur noch mit einem Kopfschütteln zu beantworten.

Dennis Keller

d.keller@versicherungsbuero-haiger.de

zum Artikel: „Rasende Motorradfahrer”.

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