14.3.2017 – Nur mal ein kleiner Ausschnitt bezüglich der „Unabhängigkeit” einen zukünftigen „unabhängigen” Honorarberaters mittels eines Praxisbeispiels: Betreuung eines Investmentdepots mit einem Bestand von 150.000 Euro. Aktuell bekommt der „noch unabhängige” Finanzmakler Bestandscourtage.
Der Honorarberater erhält ein Betreuungshonorar (beispielsweise ein Prozent netto auf den Bestand) und verrechnet die Kick-back-Zahlungen damit.
Aufgrund der aktuellen Marktlage rät der „noch unabhängige” Finanzmakler seinem Mandanten, dass er einen Teil seiner Gewinne realisieren sollte und das Kapital auf einem Tagesgeldkonto parken sollte. Der Depotbestand nimmt ab, er bekommt weniger Bestandscourtage.
Der Honorarberater würde bei einer Gewinnrealisierung auch weniger Betreuungshonorar auf den niedrigeren Depotbestand erhalten. Insoweit ist die Vergütung egal.
Interessenskonflikte kann es unabhängig von der Vergütung geben! Es kommt immer auf den Charakter, die Einstellung, die Arbeitsweise und die Ausrichtung des Geschäftsmodells auf langfristige Kundenbeziehungen an. Insoweit unterscheidet sich die Finanz- und Versicherungsbranche auch nicht von anderen Branchen. Wer sein Geschäftsmodell auf langfristige Mandantenbeziehungen aufbaut, der kann seinen kurzfristigen Erfolg nun mal nicht auf dem Rücken seiner Mandanten austragen!
Axel Götz
zum Artikel: „Bundesrat will IDD vermittlerfreundlicher gestalten”.
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