Eher ein zweischneidiges Schwert

23.5.2016 – Diesen Fall, so traurig er auch ist, muss man differenziert Betrachten. Ein privater Unfallversicherer hätte hier sicher anders entschieden, die Schwere einer Fahrlässigkeit zunächst mal außer Acht gelassen.

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Aber was wäre passiert, wenn die Frau regulär, nach der Arbeit, nach Hause gekommen wäre? Das Problem, die Türe frei von Beschädigungen zu öffnen, wäre das gleiche. Wahrscheinlich wäre auch die Kletteraktion die gleiche gewesen, nur dann eben ganz offensichtlich nicht mehr „vom Arbeitgeber veranlasst”, sondern auf eigene Kappe.

Aus meiner Sicht ist die hier getroffene Entscheidung zwar hart für die Mitarbeiterin, aber im Grundsatz dennoch berechtigt.

Sascha Alsbach

Sascha.Alsbach@gmx.de

zum Leserbrief: „Versicherer stiehlt sich aus der Verantwortung”.

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