7.9.2010 – Selbstverständlich muss auch in der Tierversicherung der Versicherungsnehmer den Eintritt des Versicherungsfalles beweisen.
Bei Diebstählen ist allerdings ein Vollbeweis in der Regel nicht möglich, für den Versicherungsnehmer gelten daher Beweiserleichterungen, das heißt er muss einen Sachverhalt darlegen und beweisen, der mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen Diebstahl hinweist. Es handelt sich also lediglich um eine Beweismaßabsenkung, nicht jedoch um eine Beweislastumkehr.
Da in der näheren Umgebung die Weidezäune des Öfteren durchschnitten wurden, ist es sehr wohl möglich, dass es sich beim auch im konkreten Fall um Vandalismus handelte und die Pferde bei Gelegenheit ausgebrochen sind.
Für das Gericht war so die hinreichende Wahrscheinlichkeit für die Entwendung der Pferde nicht gegeben. Man mag dies anders bewerten, dennoch ist die Entscheidung nachvollziehbar.
Frank Golfels
zum Leserbrief: „Nicht nachvollziehbar”.
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