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Drohung durch Bürgerversicherung wird ganz real

11.4.2016 – Die teilnehmenden Unternehmen haben sich im Rahmen der Leitlinien des PKV-Verbandes verpflichtet, wechselwilligen Versicherten a) alle Zieltarife aufzuzeigen oder b) eine Auswahl geeigneter Tarife auf der Basis des vom Verband definierten Anforderungskataloges zu benennen. Die Einhaltung dieser Auswahlkriterien wird durch unabhängige Wirtschaftsprüfer kontrolliert.

Variante a) würde im Einzelfall bedeuten, dass einige Versicherer mehr als 1.000 Tarifkombinationen anbieten müssten. Für eine übersichtliche Darstellung nutzen vermutlich die meisten privaten Krankenversicherer die Variante b). Kunden können selbst – oder mit professioneller Hilfe eines Vermittlers – gezielt Tarife vorgeben.

Damit verbleibt aber die Auswahl der Zieltarife – und damit die Steuerungsfunktion – in der Mehrzahl der Fälle wieder einmal in den Händen der Versicherer. Erst braucht man Jahre, um gesetzliche Vorgaben umzusetzen, und dann diese Einschränkung. Transparenz und Fairness sehen in meinen Augen anders aus.

Wann wacht die private Krankenversicherung (PKV) endlich auf? Wo bleibt der Ausweis des hinterlegten Rechnungszinses im jeweiligen Tarif? Wo bleibt der Ausweis der Alterungsrückstellungen innerhalb der Police? Von einer Mitnahme derselben ganz zu schweigen.

Wenn weitere Beitragsanpassungen à la Axa und DKV folgen, dann wird der Gau der Bürgerversicherung ganz real. Eine Patientenberatung auf Arabisch hilft hier ebenso wenig, wie eine Rechnungs-App zur Neukunden-Gewinnung taugt.

Marcus Dippold

info@pkv-wiki.com

zum Artikel: „Central unterwirft sich der Abmahnung des BdV”.

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