Dreister Kunde

2.9.2010 – Es ist schier unglaublich, dass ein Versicherer extra darauf hinweisen muss und das noch farblich hervorheben sollte, wenn er den Verbraucher bittet, nicht zu lügen.

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Und dass er das auch noch gerichtlich einfordert, ist eine Frechheit des Kunden ohnegleichen.

Thomas Oelmann

thomas.oelmann@t-online.de

zum Artikel: „Wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird”.

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