Drakonische Strafe gefordert

31.8.2010 – Solchen Vermittlern gehört die Gewerbezulassung direkt entzogen. Der erhobene Vermittlerlohn steht in keinem Verhältnis zum Vermittlungsaufwand.

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Das ist mit der Sachwalterhaftung nicht zu vereinbaren und damit ein grober, vorsätzlicher und regelmäßig begangener Verstoß gegen die gesetzliche Position des Maklers.

Michael Döring

info@ma-doering.de

zum Leserbrief: „Ein Handwerker müsste für diesen Lohn 100 Stunden arbeiten”.

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