31.8.2010 – Solchen Vermittlern gehört die Gewerbezulassung direkt entzogen. Der erhobene Vermittlerlohn steht in keinem Verhältnis zum Vermittlungsaufwand.
Das ist mit der Sachwalterhaftung nicht zu vereinbaren und damit ein grober, vorsätzlicher und regelmäßig begangener Verstoß gegen die gesetzliche Position des Maklers.
Michael Döring
zum Leserbrief: „Ein Handwerker müsste für diesen Lohn 100 Stunden arbeiten”.
Carsten Ruhkamp - Wie viel darf ein „guter“ Makler an einem Kunden verdienen? mehr ...
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