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Differenzierung ist vom Kunden gewollt

21.6.2016 – Es ist erschreckend, dass „Fachleute” die Rechtsschutz-Versicherung mit dem Solidarprinzip auf eine Stufe stellen. Typisch „Profis” von Warentest.

Darum ging es nie. Jeder konnte, wenn er wollte und das nötige Kleingeld hatte, sich rechtlich mit dem großen Gegner anlegen beziehungsweise sich gegen diesen wehren.

Die starke Differenzierung der Rechtsschutz-Produkte ist vom Kunden gewollt! Der Versicherer bevorzugt eine Mischkalkulation, aus betriebs-wirtschaftlicher Sicht logisch. Die Kunden möchten nicht mehr alles versichert haben. Nein, sie wollen selbst entscheiden, was ihnen wichtig und schützenswert ist.

Und woher will Axel Kleinlein wissen, dass der Schritt rückwärts für die Kunden beziehungsweise die Versicherer besser wäre? Hat er Versicherer-Einblicke in die Kostenstruktur einzelner Tarife bei diversen Versicherern bekommen?

Rene Henze

rene.henze@ergo.de

zum Artikel: „Lässt sich Rechtsschutz zu 400 Euro noch verkaufen?”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Rechtsschutz
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