15.6.2012 – Dieses Urteil ist sehr sehr bedenklich. Beim tendenziell maroden Zustand der (Leitungs)Wassersysteme im älteren Immobilienbestand läßt sich doch der Beginn einer Leckage so gut wie nie nachweisen. Erst der Wasseraustritt bringt doch den Schaden ans Tageslicht. Somit ist doch der Leistungsverweigerung Tür und Tor geöffnet.
Nun kommt es wohl darauf an, ob man bei einem kleinlichen oder eher großzügigen Anbieter versichert ist. Wenn das Schule macht, haben Verbraucherschützer wieder genug Gründe um auf die Branche einzuschlagen.
Rudolf Schmitz
zum Artikel: „Wenn ein Versichererwechsel zum Eigentor wird”.
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