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Die Spartentrennung in der Schadenversicherung ist aufgehoben

16.2.2017 – Die Ergo Direkt Krankenversicherung kann auch die Unfallversicherung und andere Schadenversicherungs-Sparten anbieten. Genau wie umgekehrt auch Schadenversicherungs-Unternehmen die Krankenzusatz-Versicherung anbieten dürfen. Denn die Spartentrennung in der Schadenversicherung, zu der auch die nicht-substitutive Krankenversicherung gehört, ist seit 1994 aufgehoben.

Wenn die Ergo Direkt Krankenversicherung also Unfallversicherungen, Haftpflicht-Versicherungen, Reisegepäck- und -rücktritts-Versicherungen oder die Tierkrankenversicherung anbieten will, ist dies jederzeit zulässig.

Mehr noch: Jeder sogar auch substitutive Krankenversicherer kann seine Produkte auch aus einer Hand mit unselbstständigen Zusatzleistungen anderer Sparten sogar aus der Lebensversicherung ergänzen. Etwa die Krankenhausversicherung um eine Haftpflicht oder die Versicherung von mitgebrachtem Hausrat im Krankenhaus, die Krankenversicherung um ein Sterbegeld oder das Krankentagegeld um eine Leistung bei Berufsunfähigkeit. So wie umgekehrt Lebensversicherer die Berufsunfähigkeits-Versicherung um eine Leistung bei Arbeitsunfähigkeit ergänzen.

Die Möglichkeiten, Krankenzusatz- und Schadenversicherung in einem Versicherungsunternehmen anzubieten oder Produkte einer Sparte um unselbstständige Zusatzbausteine anderer Sparten beim gleichen Anbieter zu ergänzen, werden bisher kaum ergriffen. Zum Beispiel Krankenhaustagegeld und Risikolebens-Versicherung zur Versorgung des Haustieres sind in einem ergänzend zur Tierversicherung machbar.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Ergo Direkt stellt Großteil des Neugeschäfts ein”.

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