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Die Kritik geht fehl

24.4.2015 – Die Kritik von Dr. Torsten Utecht, Finanzchef der Generali Holding AG: „Das ist kontraproduktiv und ein paradoxer Effekt. Durch die hohen Aufwendungen für die Zinszusatzreserve werden viele Unternehmen gezwungen, höherverzinsliche Kapitalanlagen zu veräußern, die benötigt werden, um die Verpflichtungen gegenüber dem Versicherungsnehmer zu erfüllen“, geht fehl. Denn der höhere Zins der Rentenpapiere in den Kapitalanlagen wird letztlich aus der laufenden Auflösung ihrer dem höheren Zins entsprechenden Bewertungsreserven finanziert.

Wenn nun die Papiere verkauft werden und die damit realisierten Bewertungsreserven in eine Zinszusatzreserve eingestellt werden, aus der dann der benötigte höhere Zins genauso beziehungsweise sogar noch passgenauer durch deren sukzessive Auflösung realisiert wird, um die Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern zu erfüllen, ist dies doch keinesfalls von Nachteil. Denn die erforderlichen Mittel sind ja dann in anderer Form in gleicher Höhe weiter vorhanden und können für genau den gleichen Zweck genutzt werden.

Die Erfüllung der gegebenen Garantien wird also eher sogar noch sicherer, weil die Versicherer gehindert werden, die Bewertungsreserven aufzulösen und für andere Zwecke zu verwenden, zum Beispiel für höhere Überschüsse. Die Aufsichtsbehörde und der Gesetzgeber sollten sich durch solche Kritik nicht verwirren lassen.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Aktuare: Zinszusatzreserve muss geändert werden”.

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Private Krankenversicherung · Zinszusatzreserve
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