Die EU ist bürgerfreundlich

29.7.2016 – Die EU-Kommission schreibt auf ihrer Seite: "Respondents may reply to one part. Please note that part B2 and B3 is available in English only. Part B1 will be available in EU languages as from 8th of August 2016."

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Teil B1, der sich an alle EU-Bürger richtet, wird also ab 8. August 2016 auch in Deutsch und allen anderen offiziellen EU-Sprachen inklusive Estnisch, Gälisch (Irisch) und Maltesisch zur Verfügung stehen. Grundlage für die Sprachenregelung der Europäischen Union (EU) ist Artikel 342 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV). Die Einzelheiten regelt die Verordnung Nr. 1.

Aktuell gibt es 24 Amtssprachen der Organe der Gemeinschaft. Die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Regierungen und die Behörden der Mitgliedstaaten können sich in jeder dieser Sprachen an die EU-Organe wenden. Die Antwortschreiben der EU müssen in der gleichen Sprache erfolgen. Wenn sich die EU-Behörden an einen Mitgliedstaat oder an einzelne Bürger wenden, so sind diese Schriftstücke in der Sprache des jeweiligen Mitgliedstaates abzufassen. Die EU veröffentlicht ihre Gesetze und andere Bekanntmachungen in allen Amtssprachen.

Englisch wird mit dem Brexit keine Amtssprache der EU mehr sein, denn auch englischsprachige Länder wie Irland und Malta haben ihre eigene ursprüngliche Landessprache hier angemeldet. Tatsächlich ist also die EU bürgerfreundlich und unterhält dazu eine Heerschar von Übersetzern und Dolmetschern.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Weltfremde Beamte”.

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Brexit · Private Krankenversicherung
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