Die Einordnung „mangelhaft” wäre besser

24.5.2012 – Eine Stärkung von Patientenrechten ist das aus meiner Sicht nicht. Hier sollte – wie bei der Produkthaftung auch – ein mangelhafter „Erfolg“ zur Beweislast des Arztes führen.

WERBUNG

Mangelhaft wäre zum Beispiel eine OP, die nicht nur zur keiner Besserung des Gesundheitszustandes führt, sondern auch zu einer Verschlechterung. Das ist objektiv feststellbar.

Anders beim „groben“ Fehler. Grob ist in diesem Kontext eine Einordnung innerhalb einer Pflichtenskala. Das Grobe hat der Patient erst einmal zu beweisen. Das wird er ohne Hilfe von außen nicht können. Also ändert sich erst einmal nichts zu seinen Gunsten.

Eberhard Julius Rüdiger

info@versicherungsmakler-ruediger.de

zum Artikel: „Bundesregierung will Rechte der Patienten stärken”.

Artikel-Werkzeuge für Sie

Diese Seite empfehlen

Empfehlen Sie diese Seite per E-Mail oder über

Kontaktaufnahme

Bei Fragen oder Wünschen schreiben Sie uns gerne über das Kontaktformular.

Alternativ können Sie uns anrufen. Alle Kontaktdaten finden Sie auf der Ansprechpartner-Seite.

WERBUNG
Produktinformation

Arbeitsverträge rechtssicher gestalten.

Wie erfahren Sie im Praktikerhandbuch „Versicherungsvermittler als Arbeitgeber“.

Bestellen Sie hier!

Service

VersicherungsJournal hat höchste Reichweite und Relevanz bei Versicherungsmaklern

Es dient Versicherungs- und Finanzmaklern als wichtigste Entscheidungshilfe bei der Anbieter- und Produktauswahl und hat die höchste Reichweite in dieser Zielgruppe. Diese Spitzenpositionen werden VersicherungsJournal.de zum fünften Mal in Folge bestätigt.

weitere Leserbriefe