24.5.2012 – Eine Stärkung von Patientenrechten ist das aus meiner Sicht nicht. Hier sollte – wie bei der Produkthaftung auch – ein mangelhafter „Erfolg“ zur Beweislast des Arztes führen.
Mangelhaft wäre zum Beispiel eine OP, die nicht nur zur keiner Besserung des Gesundheitszustandes führt, sondern auch zu einer Verschlechterung. Das ist objektiv feststellbar.
Anders beim „groben“ Fehler. Grob ist in diesem Kontext eine Einordnung innerhalb einer Pflichtenskala. Das Grobe hat der Patient erst einmal zu beweisen. Das wird er ohne Hilfe von außen nicht können. Also ändert sich erst einmal nichts zu seinen Gunsten.
Eberhard Julius Rüdiger
info@versicherungsmakler-ruediger.de
zum Artikel: „Bundesregierung will Rechte der Patienten stärken”.
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