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Der Geschädigte bleibt im Regen stehen

27.8.2015 – Ein nicht zu verstehendes Urteil. Auch wenn nach Meinung des Verursachers und auch des Gerichtes scheinbar alles unternommen wurde, um einen Schaden durch durch das Mähwerk herausgeschleuderte Gegenstände verhindert wurde, so hat dies aber in diesem Fall nicht ausgereicht. Und sicherlich kann man auch noch mehr hiergegen unternehmen.

Fakt ist jedoch, dass es durch den Verursacher zum Schaden kam und dieser aus dem Grunde auch gegenüber dem Geschädigten haften muss. So lässt man auch hier wieder einen Geschädigten, der völlig unschuldig ist, im Regen stehen. Eine Farce.

Axel Kurth

axel_kurth@web.de

zum Artikel: „Haftungsfrage nach Fahrzeugschaden durch Mäharbeiten”.

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