Deckungszusage zu diesem Klageweg?

19.5.2017 – Eigentlich benötigt man für diese Erkenntnis noch nicht einmal einen Rechtschutzbestand. Das Lesen diverser hier veröffentlicher Klagen mit den entsprechenden Ergebnissen kann das nachhaltig bestätigen. Zuletzt eben „Der BGH, der ungültige Reisepass und der Schadenersatz”.

Immerhin hat der Anwalt es geschafft, den Sachverhalt bis vor den Bundesgerichtshof (BGH)  zu tragen, um sich dann belehren lassen zu müssen, dass er vermutlich den Falschen verklagt hat. Ich kann mir allerdings kaum vorstellen, dass hier ein Rechtschutzversicherer eine Deckungszusage zu diesem Klageweg durch alle Instanzen gegeben hat. Aber man weiß ja nie.

Rainer Weckbacher

rweckbacher@aol.com

zum Leserbrief: „Kunden werden in sinnlose Prozesse getrieben”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Bundesgerichtshof · Schadenersatz
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