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Datenschutzgesetz gegen das Rechtsempfinden

6.10.2017 – Das sind die (unfassbaren) „Auswüchse” des BDSchG. Mein Rechtsempfinden sträubt sich dagegen, dass glasklare Straftäter straffrei bleiben sollen, obgleich genügend Beweise vorhanden sind. Und auch die Tatsache, dass es sich um einen Zivilprozess gehandelt hat, ändert daran nichts.

Natürlich wäre es eine Aufforderung an viele Menschen, sich mittels Dashcams zu schützen. Aber ist das so problematisch? Schließlich werden ja diese Aufnahmen nicht gemacht, um irgendwelche Menschen zu behelligen oder (im Netz?) an den „Pranger” zu stellen. Mir ist ein Fall bekannt, wo jemand mittels Dashcam nachweisen konnte, dass er an einem Wildunfall gänzlich unbeteiligt war. Muss das sein?

Ulrich Schilling

u.g.a.schilling@t-online.de

zum Artikel: „Rechtsstreit wegen Filmaufnahmen aus Auto”.

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Wildschaden
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