Das zeugt nicht gerade von großem Selbstbewusstsein von Maklern

14.11.2017 – Ist denn ein Makler mit seinen Pflichten, seiner Haftung und seiner Positionierung im Lager des Versicherten nicht viel mehr und viel besser als ein Vergleichsportal und ein echter unabhängiger Verbraucherschützer? Oder ist es gegenüber einem reinen unabhängigen Vergleichsportal ein Makel, als Makler – wegen seiner „Provisionsgesteuertheit” angeblich abhängig – zu gelten?

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Wenn ein Gefäß vorgibt, aus Messing zu sein, aber in Wirklichkeit aus Gold ist, was ist an dieser „Täuschung” verwerflich? Jeder Verbraucher müsste sich doch freuen, wenn er Gold bekommt, obwohl ihm nur Messing in Aussicht gestellt wurde.

Makler, die es beklagen, dass ein Vergleichsportal nicht deutlich offenlegt, dass es ein Makler ist, sondern nur ein Vergleichsportal vorgibt, ziehen sich selbst einen Sack an und streuen sich Asche aufs Haupt. Weil sie damit öffentlich herüberbringen, ein Makler sei – wegen seiner Provision – viel weniger wert als ein Nur-Vergleichsportal und gar noch deshalb abhängig.

Das Verlangen, Vergleichsportale müssten sich sofort als Makler erkennbar machen, klingt mit der gegebenen Begründung nahezu wie die mittelalterliche Vorschrift, dass Aussätzige bestimmte Tracht tragen und eine Rassel mit sich führen und betätigen mussten, damit man sie schon von Weitem erkennen und einen Bogen um sie machen konnte. Das zeugt gegenüber Vergleichsportalen nicht gerade von einem großen Selbstbewusstsein von Maklern.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Vergleichsportale werden von Kunden nicht als Versicherungsmakler erkannt”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Private Krankenversicherung · Provision · Verbraucherschutz · Versicherungsmakler
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