Das Beihilfeverfahren ist wesentlich günstiger

11.1.2017 – Vor circa zwei Jahrzehnten hat das Bundesland Niedersachsen eine Studie darüber durchführen lassen, ob die Überführung der Beamten in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für das Land finanzielle Vorteile bringen würde. Die Berechnung ergab, dass das Beihilfeverfahren wesentlich günstiger ist.

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Das ist auch nachvollziehbar, da gesunde Beamte den Staat keine Beihilfe kosten. Hingegen sind bei einer Überführung in die GKV auch für gesunde Beamte laufend Arbeitgeberbeiträge zu erbringen.

Sicher bringt der Sachstand dem Beamten Vorteile: Er besucht die Ärzteschaft/ Heilpraktiker als Privatpatient. Termine bei Fachärzten sind zügiger gemacht. Nur, diese „Vorteile” sind durch Maßnahmen der GKV (wenn sie denn richtig gemacht werden) am schwinden. Durch die politische Angleichung, selbst bei stationärer Behandlung, sind diese Vorzüge rückläufig.

Eckhard Sohn

emso50@gmx.de

zum Leserbrief: „Gesundheitschutz nicht über Steuern alimentieren”.

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Gesetzliche Krankenversicherung · Steuern
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