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Courtagehöhe bestimmt Beratungsüberlegungen

3.2.2016 – Aufgrund der Leistungsdichte aller Anbieter der privaten Krankenversicherung (PKV) wird bei den meisten unabhängigen Vermittlern nach unseren Erfahrungen die Courtagehöhe und deren Haftungsrahmen jedweder weiteren Beratungsüberlegung vorgelagert. Dies entspricht ja auch unseren marktwirtschaftlichen Prinzipien.

Allerdings nehmen inzwischen die Vorerkrankungen massiv zu, so dass unter Berücksichtigung des Faktors Antragsannahmekriterien in der PKV eine deutlich abweichende Reihenfolge der Vertragszuführung zu den Unternehmen ergibt und nur in diesen Fällen die Courtage eine untergeordnete Bedeutung erhält.

Unterm Strich verhärtet sich bei der vorgelegten Rangfolge aber tatsächlich der Verdacht, das die Versicherungs-Unternehmen mit den höchsten Courtageangeboten von der Vermitlern deutlich bevorzugt werden.

Dietmar Rausch

vkr-Versicherungsmakler@t-online.de

zum Artikel: „An diese PKV-Anbieter liefern Makler das meiste Geschäft”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Maklercourtage · Private Krankenversicherung · Versicherungsmakler
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