Chancen für Versicherte

2.2.2012 – Der verglichene Fall soll sich nach dem Verständnis der Clerical Medical dadurch von den Hunderten weiterer Gerichtsverfahren unterscheiden, dass ein uninformierter Vermittler falsche Informationen weitergegeben habe. Ein Einzelfall, bei dem sich der Versicherer darauf beziehen könnte, dies könne ihm nicht zugerechnet werden.

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Anders sieht es in einem Großteil der anhängigen Verfahren aus, bei denen Clerical Medical – gerichtlich nachgewiesen – von der Konzeption finanzierter Rentenmodelle Kenntnis hatte und die Anleger trotzdem nicht informiert hat.

Wenn der Versicherer sogar den „Exot“ durch Vergleich erledigt, dürften die Erfolgschancen für Versicherungsnehmer solcher Policen, die in finanzierte Rentenmodelle integriert waren, besser aussehen.

Jens Schneider (RA)

Schneider@ramrud.de

zum Artikel: „Clerical Medical vermeidet höchstrichterliche Entscheidung”.

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