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Bundesregierung hätte sich der EU stellen sollen

17.7.2014 – Das Policenmodell hat bestens funktioniert und hatte erhebliche Vorteile gegenüber den jetzt gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen zum Zustandekommen von Versicherungsverträgen. Dann hat es der Gesetzgeber abgeschafft, weil ihm die Europäische Union (EU) mit einem Vertragsverletzungs-Verfahren gedroht hat.

Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt nun fest, dass die EU hier von falschen Voraussetzungen ausgegangen war und offenbar das Policenmodell nicht verstanden hatte, denn das Policenmodell widerspricht laut BGH nicht dem EU-Recht.

Die jetzigen Modelle sind aufwendiger und verursachen damit auch zusätzliche Kosten bei Versicherern und im Vertrieb. Es wäre daher ein echter Fortschritt, das EU-rechtskonforme frühere Policenmodell wieder einzuführen.

Denn es war offenbar ein Fehler der Bundesregierung, sich nicht einfach dem Vertragsverletzungs-Verfahren der EU zu stellen und das Policenmodell dort erfolgreich zu verteidigen. Stattdessen hat sich die Bundesregierung der letztlich sicher erfolgreichen Diskussion mit der EU entzogen und die Lasten auf die Versicherungswirtschaft abgewälzt.

Aber gegen die nicht nur dadurch gestiegenen Aufwände im Vertrieb hat die Bundesregierung auch ein Mittel: die Begrenzung der Provisionen in der Krankenversicherung und die Reduzierung des Höchstzillmersatzes von 40 auf 25 Promille in der Lebensversicherung.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Bundesgerichtshof billigt Policenmodell”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Bundesgerichtshof · Lebensversicherung · Private Krankenversicherung
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