23.1.2012 – Der Bund der Versicherten (BdV) scheint offensichtlich der Meinung zu sein, die Darstellung, ab welchem Alter sich zum Beispiel eine Riester-Rente rentiere, also wie alt ein Verbraucher werden muss, bis durch Nettorentenleistungen die eingezahlten Beiträge zurückgeflossen sind, würde für mehr Transparenz sorgen.
Dies muss spätestens dann angezweifelt werden, wenn hier mit den gleichen finanzmathematisch „interessanten“ Ansätzen vorgegangen wird, wie in der DIW-Studie vom Dezember 2011.
Denn hier wurde die Zulagen- und Steuerförderung bei Riester-Renten nicht mitberücksichtigt, also schlicht Bruttobeitrag und Nettobeitrag bei der Effektivitätsberechnung gleichgestellt. Da der Mitautor besagter Studie gleichzeitig Chef des BdV ist, wird man wohl davon ausgehen müssen, dass das Gleiche gemeint ist.
Würde man die gewünschte Berechnung des BdV in den Infoblättern finanzmathematisch korrekt umsetzen wollen, wäre dies schlicht schon allein wegen mangelnder präkognitiver Fähigkeiten bezüglich der individuellen steuerlichen Situation des Verbrauchers im Alter unmöglich.
Joachim Haid
zum Artikel: „Neuer Riester-Beipackzettel unter Beschuss”.
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