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Bis zu 80 Prozent sind von Anzeigepflichtverletzung bedroht

22.1.2015 – Die vereinfachte und beschleunigte Risikoprüfung schützt nicht vor der vorvertraglichen Anzeigepflicht-Verletzung. Diese droht 70 bis 80 Prozent aller Versicherten, weil sie die Antragsfragen immer noch falsch verstehen und der Vermittler zumeist an einer Aufklärung wenig Interesse hat. Oder sogar bewusst manipuliert.

Allein die Diagnosen aus der Krankenakte der Ärzte genügen den Anforderungen an eine ordentliche Risikoerfassung. Die Vermittler trauen sich aber nicht, ihre Kunden zu den Ärzten zu schicken.

Wir tun dies und machen die Erfahrung, dass das Erinnerungsvermögen auch von hochgebildeten Akademikern sehr zu wünschen übrig lässt, wenn es um die eigene Krankenvorgeschichte geht. Nur wenn beim Antragsprozess die behandelnden Ärzte der letzten fünf oder zehn Jahre einbezogen werden, wird ein Vertrag annähernd rechtssicher.

Rüdiger Falken

R.Falken@Kanzlei-fsd.de

zum Artikel: „Mehr „Speed“ bei Risikoprüfungen”.

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