Bis zu 50 Prozent sind nicht zu viel

29.8.2016 – Ja – sie hat mehr als wenn sie gar nichts getan hätte. Wenn es die Dienstleister nicht gäbe, hätte sie womöglich niemals von der Widerrufsmöglichkeit erfahren und sich dazu weiter informiert, wovon auch andere Wege etwas haben.

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Wenn der Dienstleister für den Widerruf in der Lebensversicherung erfahren ist und von seinem Teil des Mehrertrags alle Kosten trägt, sind bis zu 50 Prozent Anteil an diesem Mehrertrag nicht unbedingt zu viel. Zumal es ja auch Fälle gibt, in denen trotz Aufwand am Ende der Widerruf nicht durchsetzbar ist oder ein Mehrertrag sich kaum einstellt. Dann hätte ein Versicherter, der Anwalt, Sachverständigen und Gericht selbst bezahlt, nur Kosten gehabt inklusive der gegnerischen, ohne Erfolg.

Ich habe schon zahlreiche Urteile zum Widerruf in der Lebensversicherung gesehen, die wegen mangelhaftem und nicht ausreichend begründetem Vortrag bei weitem nicht das an Mehrertrag gebracht haben, was bei richtig begründeter Berechnung der bereicherungs-rechtlichen Rückabwicklung möglich gewesen wäre. Es ist Sparsamkeit an der falschen Stelle, wenn der Versicherte am Ende nicht die Hälfte von 20.000 Euro sondern 100 Prozent von 5.000 Euro erhält, weil er an einen weniger erfahrenen Anwalt geraten ist.

Man sollte den Kunden entscheiden lassen, für welchen Weg er sich entscheidet. Viele sind inzwischen durch „Warnhinweise” sehr gut über die Alternativen informiert und entscheiden sich ganz bewusst auf dieser Basis für das für sie Passende.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Nur weil ein anderer auch Geld verdient?”.

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Lebensversicherung · Private Krankenversicherung
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