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BGH hält an seiner vorangegangenen Rechtsprechung fest

11.9.2017 – Auch das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 25. September 2014 (III ZR 440/13) hält an seiner vorangegangenen Rechtsprechung fest. Die selbstständigen Vergütungsvereinbarungen sind auch bei Versicherungsvertretern wirksam – eine umfangreiche Belehrung dazu wird nicht verlangt. Es gibt also gar keine divergierende oder geänderte Rechtsprechung hinsichtlich dieser Frage beim BGH.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Es gibt ein entgegenstehendes Urteil des gleichen Senats”.

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Bundesgerichtshof · Private Krankenversicherung
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