19.8.2011 – Wer jetzt meint, die GEZ-Gebühr für Selbstständige/Freiberufler für ein neuartiges Rundfunkgerät wäre hinfällig oder man erhielte gar die GEZ-Gebühr rückwirkend erstattet, wenn die gleichen Voraussetzungen wie in den geschilderten Fällen gegeben sind, der irrt gewaltig.
Eine Nachfrage bei der GEZ hat ergeben, dass die GEZ diese Fälle als Einzelfall-Entscheidungen ansieht. Jeder einzelne muss sich befreien lassen und wahrscheinlich den Rechtsweg einschlagen, um das zu Unrecht gezahlte Geld wieder zu erlangen. Die GEZ tanzt also den Bundesverwaltungs-Gericht weiter auf der Nase herum.
Bei ARD und ZDF sitzen Sie immer in der ersten Gebührenreihe, da helfen auch höchstinstanzliche Urteile nichts.
Frank J. Kontz
zum Artikel: „Höchstrichterliches Machtwort zu GEZ-Gebühren von Selbstständigen”.
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