Betroffene müssen selbst Rechtsweg einschlagen

19.8.2011 – Wer jetzt meint, die GEZ-Gebühr für Selbstständige/Freiberufler für ein neuartiges Rundfunkgerät wäre hinfällig oder man erhielte gar die GEZ-Gebühr rückwirkend erstattet, wenn die gleichen Voraussetzungen wie in den geschilderten Fällen gegeben sind, der irrt gewaltig.

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Eine Nachfrage bei der GEZ hat ergeben, dass die GEZ diese Fälle als Einzelfall-Entscheidungen ansieht. Jeder einzelne muss sich befreien lassen und wahrscheinlich den Rechtsweg einschlagen, um das zu Unrecht gezahlte Geld wieder zu erlangen. Die GEZ tanzt also den Bundesverwaltungs-Gericht weiter auf der Nase herum.

Bei ARD und ZDF sitzen Sie immer in der ersten Gebührenreihe, da helfen auch höchstinstanzliche Urteile nichts.

Frank J. Kontz

info@consulting1964.de

zum Artikel: „Höchstrichterliches Machtwort zu GEZ-Gebühren von Selbstständigen”.

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