24.11.2011 – Über die Benachteiligung der Mieterin wurde zwar entschieden. Dem Sachverhalt nach wollte die betagte Mieterin aber gänzlich von der Schneeräumpflicht befreit werden.
Aber auch hierauf kann sie sich berechtigte Hoffnungen machen. Das Amtsgericht Hamburg-Altona (318A C 146/06 vom 30. August 2006) hat die Klage eines Vermieters abgewiesen, der von einer 80-jährigen Mieterin die Kosten für einen Räumdienst einklagen wollte.
Die Dame sei in diesem Punkt auf Grund ihres Alters und gesundheitlichen Zustands von ihren Pflichten als Mieter befreit.
Yörn Grabowski
zum Artikel: „Vom Eise befreit”.
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