30.9.2016 – Verständlich, dass die Unfallversicherung nicht jede Bagatelle tragen will und sich mit allen zulässigen Tricks einer Belastung entziehen will. Dass Kraftstoff nicht vom Himmel fällt, ist sicher bekannt. Im geschilderten Fall war dies weder Anlass noch überhaupt Ursache für den Schaden.
Dass eine unerhebliche Nebensache den Versicherungsträger exkulpieren könnte, ist eine eigentlich ziemlich nervige Sache. Dass überhaupt ein Dritter mit wenig zweckdienlichen Anmerkungen Eingang in den Rechtsweg findet, wirkt eher befremdlich und legt den Verdacht nahe, dass die Berufsgenossenschaft (BG) alle Register gezogen hat, um nicht zur Leistung heran gezogen zu werden.
Jede Persönlichkeit reagiert unterschiedlich auf mögliche Gefahrenstellen -- so auch hier. Dass überhaupt der Rechtsweg beschritten werden musste, sollte für die BG Anlass zur Überprüfung ihrer grundsätzlichen Haltung zu sein.
Ulrich Schilling
zum Artikel: „Folgeschwerer Unfall auf dem Weg zur Arbeit”.
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