Bertung nur noch durch entsprechend qualifizierte Berater

25.4.2017 – Den VDH gibt es seit dem Jahr 2000 und die Honorarberatung ist nicht erst seit der Finanzkrise 2008 ein Thema. Die Honorarberatung hätte durchaus eine Chance, wenn Waffengleichheit für alle gilt und eine Mindestvoraussetzung derer eingeführt wird, welche beraten dürfen. Voraussetzung wäre demnach, dass zu Versicherungen und Finanzprodukten ausnahmslos nur noch entsprechend qualifizierte Berater beraten dürfen.

Kein Autohausverkäufer oder keine Beratungsstelle der gesetzlichen Krankenversicherung und kein etwaiger unqualifizierter Bankmitarbeiter dürfte dann noch eine Beratung zu Versicherungen erbringen. Sämtliche Versicherungen und Finanzprodukte müssten ohne jegliche Provisionen angeboten werden und alle Gesellschaften müssten dazu verpflichtet werden, auch mit den zugelassenen Beratern zu kooperieren.

Dann kann der Kunde als Privatperson zum Beispiel auch eine monatliche Flatrate zur Betreuung seiner Verträge an den Berater entrichten. Natürlich fallen dann gegebenenfalls Einzelvertragskunden weg oder zahlen vielleicht ein wenig mehr. Kunden müssten somit auch im Internetvertrieb Honorar begleichen.

Voraussetzung wäre zudem die Einführung einer unabhängigen und für alle geltende Gebührenordnung, welche nicht seitens der Produktlieferanten bestimmt wird. Derzeit ist bei den Provisionen ja der Anbieter bestimmend.

Was wäre die Folge eines solchen Modells? Die Kunden und Berater würden es annehmen und auch begrüßen, wenn es eine einheitliche Regelung gäbe, nur die Anbieter sind dagegen und das aus wirtschaftlichen Gründen

Hans-Jürgen Kaschak

info@veka-online.de

zum Leserbrief: „Geschäftsmodell ist nicht auf Versicherungen übertragbar”.

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Direktvertrieb · Honorarberatung
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