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Berechtigung als Vorsorgeeinrichtung zur Kapitalbildung ist verloren

10.1.2017 – Die Lebensversicherer haben ihre Berechtigung als Vorsorgeeinrichtung zur Kapitalbildung weitgehend verloren. Der Fokus wird sich in Zukunft mehr und mehr auf die Absicherung der Arbeitskraft und des Todesfalles richten.

Als Einrichtung zur Kapitalansammlung ist die Lebensversicherung viel zu teuer. Hinzu kommt, dass die meisten Versicherer eigene oder Produkte von einem Kooperationspartner anbieten.

Die Alternative ist die Absicherung des Risikos Tod und Berufsunfähigkeit. Zur Kapitalbildung kann man ausgabenaufschlagfrei je nach Laufzeit Aktienfonds und geringere Anteile von Misch-/Rentenfonds beimischen. Einige Kenntnisse vorausgesetzt, schlägt diese Alternative jede Kapitalversicherung und ist mit dem Vorteil verbunden, ohne Stornokosten Teile des Kapitals jeder Zeit abrufen zu können.

Wilfried Hartmann

wi_hartmann@t-online.de

zum Artikel: „Inter lässt bei den Prognosen Vorsicht walten”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Kapital-Lebensversicherung · Lebensversicherung
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