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Berechtigt größtes Vertrauen in die deutsche Justiz

1.12.2017 – Die Gerichte waren keinesfalls zu langsam. Das erste Verfahren beim Landgericht Koblenz begann laut Aktenzeichen in 2014 – das Urteil erfolgte bereits am 26. Juni 2014. Das Oberlandesgericht Koblenz entschied am 7. Januar 2016 und ließ keine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zu.

Diese Möglichkeit der Nichtzulassung der Revision dient dazu, möglichst das Verfahren rasch abzuschließen. Somit musste erst eine Nichtzulassungs-Beschwerde beim BHG geführt werden und vom BGH aufgrund dessen Entscheidung die Revision zugelassen werden. Diese Entscheidung des BGH erfolgte jedenfalls noch in 2016, womit, wenn der BGH die Zulassung der Revision abgelehnt hätte, der Rechtsstreit letztinstanzlich in weniger als drei Jahren entschieden gewesen wäre.

Beim BGH war dann bereits zum 6. April 2017 der Termin für die mündliche Verhandlung angesetzt. Indes wurde der Termin auf Antrag der Parteien aufgehoben, so dass die Verzögerung nicht vom BGH zu vertreten ist. Wenn dann der BGH bereits am 23. November 2017 das Urteil hatte, also ab erster Klageerhebung durch drei Instanzen inklusive Nichtzulassungs-Beschwerde binnen nicht einmal vier Jahren, zeigt dies die Effizienz der deutschen Justiz.

Aus rechtlichen Gründen konnte der BGH nicht abschließend entscheiden, sondern musste das Verfahren mit klaren Vorgaben ans Oberlandesgericht zurückverweisen. Haftpflichtversicherer denken sich auch keine Winkelzüge aus, sondern haben eben dann, wenn es um noch ungeklärte Rechtsfragen geht, berechtigt größtes Vertrauen in die deutsche Justiz.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Langjähriger dorniger Weg durch die Instanzen”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Beschwerde · Bundesgerichtshof · Private Krankenversicherung
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