Berechnungen nicht unrealistisch

4.5.2012 – Die beschriebenen Effekte sind längst bekannt und auch in Kreisen der privaten Krankenversicherung (PKV) ausgiebig untersucht worden, nicht zuletzt auch bereits 1995/96 durch eine Expertenkommission des Deutschen Bundestages, die ähnliche Modellrechnungen vorgenommen hat.

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Kostensteigerungen von 4,4 Prozent jährlich sowie eine Verlängerung der Lebenserwartung über die nächsten 50 Jahre um sieben Jahre sind bei einer derzeit beobachteten Verlängerung um zirka zwei bis drei Monate je Jahr nicht unrealistisch.

Und auch eine erforderliche Absenkung des Rechnungszinses von 3,5 Prozent auf 2,5 Prozent ist angesichts der derzeitigen Entwicklung der Marktzinsen keine unwahrscheinliche Entwicklung, zumal einige PKV-Versicherer bereits tatsächlich den Rechnungszins auf bis zu unter drei Prozent gesenkt haben. Nur fehlt hier natürlich nach dem Gesetz keine Alterungsrückstellung, denn es wird versicherungs-mathematisch gesetzeskonform kalkuliert.

Die Kostensteigerungen wie auch die Verlängerung der Lebenserwartungen werden danach erst insoweit dann beitragserhöhend eingerechnet, wenn dies für das nächste Jahr nach der Beitragsanpassung statistisch gesichert zu erwarten ist. Dass dadurch die Beiträge stärker steigen als nur der Kostentrend, ist bekannt und führt natürlich über 50 Jahre zu einem Vielfachen der Anfangsprämie.

Solche Trends von Beginn an Prämien erhöhend einzurechnen, wurde immer wieder diskutiert – doch hat sich der Gesetzgeber 1994 dagegen entschieden und das heutige daher – auch laut BGH – korrekte Verfahren vorgeschrieben.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Neue Horrorszenarien über Beitragserhöhungen in PKV und GKV”.

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