Beratungsstruktur muss angepasst werden

18.9.2014 – Die Honorarberatung wäre uneingeschränkt der zukunftsweisende Weg für die immer umfangreichere Beratungsdienstleistung der Finanz- und Versicherungsberatung. Allerdings wäre hierzu eine marktübergreifende Gleichstellung der Beratungsdienstleistung mit etwa Steuerberatern und Rechtsanwälten erforderlich.

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Es dürften zum Beispiel keine angestellten Vertriebsmitarbeiter, welche über ausgegliederte GmbHs für eine Bank oder Versicherung agieren, kostenfrei am Beratermarkt gegen freie Honorarberater antreten. Produktlieferanten müssten verpflichtend echte Nettotarife auf den Markt bringen und nur dann, wäre aus meiner Sicht die Honorarberatung auf breiter Front erfolgreich.

Solange jedoch keine gleiche Beratungsstruktur vorherrscht, werden sich unzählige Vermittler in der kostenlosen Beraterfalle wiederfinden, welche dauerhaft die Existenz ruinieren, und Honorarberater werden es schwer haben, Kunden in breiter Front zu finden.

Aus eigener Erfahrung ist festzustellen, dass der gutsituierte Kunde im Versicherungsgeschäft dann eine Honorarberatung vorzieht, wenn er erkennbar unter dem Strich Geld spart. Anders sieht es bei Investmentfonds und Kapitalanlagen aus, denn hier ist es bei Vermögensverwaltungen mittlerweile fast schon Standard, dass Fonds ohne Ausgabeaufschlag vertrieben werden und die Beratung gesondert honoriert wird.

Die erforderliche Entwicklung werden jedoch die Anbieter nicht mittragen, weil man den Vertrieb nicht mehr wie gewünscht steuern kann.

Hans-Jürgen Kaschak

info@veka-online.de

zum Artikel: „Wird der Provisionsvertrieb zum Relikt der Vergangenheit?”.

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