WERBUNG

Beratungshonorar aus dem Fenster geschmissen

1.9.2014 – Der Leserbriefschreiber übersieht in seiner Argumentation einen ganz entscheidenden Punkt: Ein großer Teil der „nur” beratenen Kunden setzt die Ergebnisse dieser Beratung gar nicht um und hat damit das Beratungshonorar zu 100 Prozent aus dem Fenster geschmissen.

Als Vermittler habe ich eben weitergehende Pflichten: Ich muss herausfinden, welchen Risiken meine Kunden ausgesetzt sind, vor allem die mit existenziell gefährdendem Charakter. Dann liefere ich eine (oder zwei oder drei) Empfehlungen und zeige auf, warum gerade diese den Interessen meiner Kunden besonders dient. Entscheiden meine Kunden sich, dieser Empfehlung zu folgen, dann sorge ich auch für die entsprechende Deckung.

Eine Trennung von Beratung und Vermittlung/ Umsetzung ist nie sinnvoll. Die Honorarberatung kann dort mithalten, wo es adäquate Nettotarife gibt, sofern sich die Kunden das Honorar leisten können oder wollen.

Oliver Henkel

o.henkel@finanzgruen.de

zum Leserbrief: „Beratung und Vermittlung gehören getrennt”.

WERBUNG
Schlagwörter zu diesem Artikel
Honorarberatung · Nettopolicen
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe