30.8.2010 – Die Höhe des Beratungshonorars ist in der Tat befremdlich. Es ist ein Mehrfaches der sonst so gern gescholtenen Provision, selbst unter für den Kunden ungünstigen Voraussetzungen.
Hervorzuheben ist allerdings, dass es sich hier eben nicht um eine Provision handelte, sondern um das vom Verbraucherschutz privilegierte Beratungshonorar. Dieser Fall ziegt sehr schön eine ganz andere Dimension der Diskussion um die Honorarberatung.
Ein Vergleich mit Handwerkerstundensätzen zieht allerdings nicht. Die meisten provisionsfinanzierten Versicherungsvermittler erbringen eine ganze Reihe von Serviceleistungen ohne jede Vergütung, mit der erfolgsabhängigen Provision werden auch diese Leistungen abgegolten.
Thorsten Cramer
zum Leserbrief: „Ein Handwerker müsste für diesen Lohn 100 Stunden arbeiten”.
Weitere Informationen zum Thema...
... finden Sie über Suche/Erweiterte Suche im Kopf- und im Fußbereich dieser Seite.
Beachten Sie auch unsere Bücher und Dokumentationen.
Zu Vertriebsthemen kann ein Blick in die VersicherungsJournal Extrablätter lohnen.
Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.
Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu. Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.de.
Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.de.
Ansprechpartnerin
Myrto Anna Rieger
Redaktionsassistentin
Telefon +49 (0)4102 7777898
E-Mail redaktion@versicherungsjournal.de
