Befremdliche Honorarhöhe

30.8.2010 – Die Höhe des Beratungshonorars ist in der Tat befremdlich. Es ist ein Mehrfaches der sonst so gern gescholtenen Provision, selbst unter für den Kunden ungünstigen Voraussetzungen.

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Hervorzuheben ist allerdings, dass es sich hier eben nicht um eine Provision handelte, sondern um das vom Verbraucherschutz privilegierte Beratungshonorar. Dieser Fall ziegt sehr schön eine ganz andere Dimension der Diskussion um die Honorarberatung.

Ein Vergleich mit Handwerkerstundensätzen zieht allerdings nicht. Die meisten provisionsfinanzierten Versicherungsvermittler erbringen eine ganze Reihe von Serviceleistungen ohne jede Vergütung, mit der erfolgsabhängigen Provision werden auch diese Leistungen abgegolten.

Thorsten Cramer

makler@thorstencramer.de

zum Leserbrief: „Ein Handwerker müsste für diesen Lohn 100 Stunden arbeiten”.

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