30.10.2014 – Über die betriebliche Altersversorgung ließe sich die Wahrscheinlichkeit von Altersarmut (zum Beispiel aufgrund von fünf bis 15 Jahre Minijob-Tätigkeit zugunsten intensiverer Kindererziehung) wirkungsvoller begegenen, als allein auf die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung zu vertrauen.
Interessant wäre doch die Information, wie viel Prozent der Mini-Jobber von ihrem Recht auf betriebliche Altersversorgung Gebrauch machen – und wie viele überhaupt wissen, dass sie dieses Recht hätten.
Andreas Landgraf
zum Artikel: „Knapp 200 Euro Monatsrente für Langzeit-Minijobber”.
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