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bAV in der alten Version wieder flott machen

8.5.2015 – Ich schreibe es nun zum gefühlt hundertsten Mal. Es braucht keine großen gesetzlichen Änderungen oder Ergänzungen, sondern einen Wandel bei der Tarifgestaltung der Versicherungen – nämlich weg von den Bruttotarifen, hin zu den echten Nettotarifen, auf die der Makler und damit auch der Versicherte nach heutigen europäischen Normen schon einen Anspruch hat.

Nimmt man also die echten Nettotarife, bei denen die Versicherungs-Gesellschaften halt weniger verdienen, weil die Nettotarife um bis zu 60 Prozent weniger Versicherungskosten verursachen als die immer noch verkauften Bruttotarife, und kombiniert der Arbeitgeber diese mit einer „Beitragszusage mit Mindestleistung”, dann ist er in der Regel nach zwei Jahren „aus der Haftung raus”, weil das Deckungskapital bei den Nettotarifen in der Regel bereits nach zwei Jahren den eingezahlten Beiträgen entspricht.

Fertig ist das Modell der neuen betrieblichen Altersversorgung (bAV) und – weil die Nettotarife ja weniger Kosten, bezogen auf die Beitragssumme, verursachen – wird der Sparanteil dadurch auch größer und letztendlich kommt schon alleine deshalb deutlich mehr aus der Direktversicherung raus.

Wenn jetzt die Politik noch die unsäglichen Abgaben zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung bei der Auszahlung der bAV/ Direktversicherung zurücknimmt (und die nachgelagerte Besteuerung reduziert), dann ist das bAV-Modell der alten Version wieder flott, bringt Rendite für die Versicherten/ Arbeitnehmer (aber nicht mehr so viel für die Versicherungs-Gesellschaften) und ist somit endlich (wieder) attraktiv. Alles andere ist Kalter-Kaffee-Lobbyismus der Versicherungs-Gesellschaften.

Siegfried Mai

siegfried_mai@arcor.de

zum Artikel: „Nahles sieht ihr bAV-Reformkonzept auf dem richtigen Weg”.

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