14.8.2012 – Wenn der Staat weiter so in die privaten Vorsorge-Angelegenheiten seiner Bürger eingreift – berechtigt oder nicht –, dann haben wir neben der gesetzlichen Rentenversicherung bald noch drei weitere staatliche Altersvorsorgesysteme.
Vertraglicher Gestaltungsspielraum sieht anders aus. Vertragsfreiheit ebenso. Man kann sich fragen, warum der Gesetzgeber überhaupt die gesetzliche Rente derart gängelt und in den Leistungen beschneidet, wenn er nun direkt dabei ist, auch alle anderen Vorsorgeformen an sich zu ziehen und bis ins Kleingedruckte vorzugeben?
Fehlt nur noch, dass unter dem Motto der Wahlfreiheit die Bürger ihr Riester-, Rürup-, bAV-Konto direkt bei der Deutschen Rentenversicherung führen können, um Jahre später wieder dort zu sein, wo wir Mitte der neunziger Jahre waren – bei der Einheits-Renten-Versicherung!
Mario Gerull
zum Artikel: „Riester-Wechselkosten sollen beidseitig gedeckelt werden”.
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