27.1.2012 – Das ist wieder einmal typisch für Standardversicherungen, bei denen es seitenlang verklausulierte Aufzählungen gibt.
Auch wenn noch so viele Erweiterungen vorgenommen werden, wie zum Beispiel die Hinzunahme von Elementarschäden, so bleibt es bei einem umfangreichen „Wenn und Aber“. Man denke beispielsweise nur an die in den Elementarschaden-Bedingungen enthaltenen Formulierungen „natürliche Hohlräume“ oder „Überflutung des Versicherungs-Grundstückes“.
Derweil gibt es seriöse Allgefahren-Deckungen, die es auf den Punkt bringen. Was nicht explizit als Ausschluss aufgeführt wird, ist versichert.
Ein rühmliches Beispiel (Auszug / Zitat): „Nicht versichert sind Schäden durch mangelnde Instandhaltung, Abnutzung, Verschleiß, Alterung, Reißen, Setzen, Schrumpfen oder Dehnen, Verfall, Rost, Feuchtigkeit, Schwamm, Insekten und sonstige Schädlinge, Bedienungs-, Fabrikations-, Planungs- sowie Materialfehler. Die Folgeschäden davon sind jedoch mitversichert.“
Die wenigen Einschränkungen müssen sein, weil eine Allgefahren-Deckung ansonsten alle Instandhaltungs- und Renovierungskosten zu regulieren hatte. Dies gilt auch für „Schönheitsfehler“ wie zum Beispiel Setzrisse. Beruhigend ist in diesem Zusammenhang aber, dass schlimme Folgeschäden abgedeckt sind.
So einfach und vor allen Dingen verbraucherfreundlich kann man einen optimalen Versicherungsschutz gestalten.
Rainer Taschner
zum Artikel: „Wenn ein Haus ins Erdreich absinkt”.
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