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Aussagen ohne Einzelfall-Betrachtung

15.4.2014 – Was sind pauschale Aussagen – auch wenn sie von der Institution Ombudsmann kommen – wert? Schon sehr interessant, dass ohne jede konkrete Fall-Beschreibung und ohne eine tatsächliche Aussage zur Anzahl der vom Ombudsmann festgestellten Fälle grundsätzliche Rückschlüsse auf die gesamte Maklerschaft gezogen werden.

Da würde man sich doch etwas mehr Objektivität und zumindest den Bezug der festgestellten Beschwerden auf alle durch Makler durchgeführten Abschlüsse in der privaten Krankenversicherung (PKV) wünschen.

Auch klar, dass sofort die üblichen Polarisierungen zwischen Ausschließlichkeit und Makler aufgegriffen werden. Keiner wird gezwungen, Makler oder Ausschließlichkeits-Vermittler zu sein. Das ist eine selbstbestimmte Wahl jedes Einzelnen.

Der Rückschluss des Ombudsmanns, dass die scheinbar festgestellten Unregelmäßigkeiten durch eine Zentralisierung der auf regionale IHK verteilten Zulassung und Registrierung von Versicherungsvermittlern vermieden werden, ist wohl ein sehr kurz gedachter Gedanke.

Was soll sich durch die Zentralisierung ändern? Wenn ich richtig informiert bin, dann bezieht sich die derzeit durch die IHK durchgeführte Aufgabe nicht auf Einzelfälle einer Beratung eines Vermittlers und seines PKV-Kunden.

Robert Zimmerer

r.zimmerer@ime-projekthaus.de

zum Leserbrief: „Ausschließlichkeit bietet Vorteile”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Private Krankenversicherung · Versicherungsombudsmann
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