Ausführlich im Protokoll dokumentieren

24.2.2017 – Eine betriebliche Altersvorsorge generell unter solidarischen Gesichtspunkt zu betrachten und damit die Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung zu begründen, ist unmöglich. Betrachten wir als Beispiel die Direktversicherung vom Arbeitnehmer allein finanziert. In welcher Form sollte zum Beispiel hier der solidarische Gedanke zum Tragen kommen?

WERBUNG

Dass Gesetze der Zukunft rückwirkend, wie schon geschehen, die Verträge ändern ohne Einverständnis des Arbeitgebers als Versicherungsnehmer und des Arbeitnehmers als Zahlender und Versicherter, beruhigt mich keinesfalls und sollte beim Abschluss allen Parteien ausführlich am vorhandenen Beispiel erläutert und im Protokoll ebenso ausführlich dokumentiert werden.

Thomas Oelmann

thomas.oelmann@gmx.com

zum Leserbrief: „Schon eine gute Absicherung”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersvorsorge · Direktversicherung · Pflegeversicherung
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe