14.4.2015 – Ich habe selber zum Teil sehr hochwertigen Zahnersatz bekommen und konnte auch die Kosten dafür nachvollziehen. Zahnarztkosten bis zum 8,2-fachen Satz der Gebührenordnung habe ich allerdings noch nie auf meinen Rechnungen gefunden.
Wenn diese Kosten nicht einmal begründet werden (was viele Abrechnungsprogramme automatisch ermöglichen), dann finde ich das bemerkenswert. Selbst einem unerfahrenen Patienten sollte dieser Satz auffallen und zum Nachfragen bewegen. Es sei denn, mich interessiert es schlichtweg nicht, weil ja ein Dritter zahlen soll, nämlich die Krankenversicherung.
Dass durch hohe Kosten dann auch die Beiträge steigen müssen, wird leider übersehen. Ein Zahnarzt, der ohne deutliche Hinweise an seinen Patienten den 8,2-fachen in eine Vereinbarung schreibt, wird eventuell den Patienten als Kunden nicht wiedersehen.
Volker Arians
zum Artikel: „Zahnbehandlung – Von den Grenzen der Erstattungsfähigkeit”.
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