WERBUNG

Aus Sicht des Patienten zahlt ein Dritter

14.4.2015 – Ich habe selber zum Teil sehr hochwertigen Zahnersatz bekommen und konnte auch die Kosten dafür nachvollziehen. Zahnarztkosten bis zum 8,2-fachen Satz der Gebührenordnung habe ich allerdings noch nie auf meinen Rechnungen gefunden.

Wenn diese Kosten nicht einmal begründet werden (was viele Abrechnungsprogramme automatisch ermöglichen), dann finde ich das bemerkenswert. Selbst einem unerfahrenen Patienten sollte dieser Satz auffallen und zum Nachfragen bewegen. Es sei denn, mich interessiert es schlichtweg nicht, weil ja ein Dritter zahlen soll, nämlich die Krankenversicherung.

Dass durch hohe Kosten dann auch die Beiträge steigen müssen, wird leider übersehen. Ein Zahnarzt, der ohne deutliche Hinweise an seinen Patienten den 8,2-fachen in eine Vereinbarung schreibt, wird eventuell den Patienten als Kunden nicht wiedersehen.

Volker Arians

volker.arians@t-online.de

zum Artikel: „Zahnbehandlung – Von den Grenzen der Erstattungsfähigkeit”.

WERBUNG

Leserbriefe zum Leserbrief:

Rüdiger Maaß - Zahnarzt kann einen Vertrag abschließen. mehr ...

Schlagwörter zu diesem Artikel
Zahnärzte
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe