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Auf Pausen und Nahrungsaufnahme verzichten?

28.8.2015 – Die Pausen sind Teil der arbeitsvertraglichen Regelungen und ebenso wie die Nahrungsaufnahme notwendig zur Erhaltung der Arbeitskraft, wozu der Arbeitnehmer verpflichtet ist. Dass selbst in den Räumen des Arbeitgebers kein Unfallschutz besteht, hat mich sehr überrascht. Sollte ich meinen Söhnen raten, bis zur Arbeitsunfähigkeit auf Pausen und Nahrungsaufnahme zu verzichten, um ihren Unfallschutz während der Arbeit nicht zu gefährden?

Volker Arians

volker.arians@t-online.de

zum Artikel: „Folgenreicher Sturz im Pausenraum”.

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Arbeitsunfähigkeit
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