3.9.2010 – Da sieht man mal, wie rau die Sitten in der K-Schadenregulierung geworden sind. Früher hat der Kfz-Versicherer in solchen Fällen von sich aus – und oft ohne sich vorher mit seinem Versicherten abzustimmen – geleistet, ohne Rücksicht auf dessen Schadenfreiheitsrabatt-Verlust.
Höhere Schäden, mehr Prämie, mehr Umsatz, darüber war man sich damals im HUK-Verband immer einig. Bedauerlich bloß, dass es letztlich die Verkehrsopfer sind, auf deren Rücken heute der Wettbewerb in Kraftfahrt ausgetragen wird.
Hubert Clemens
zum Artikel: „Unabwendbare Haftung”.
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