2.9.2010 – Man muss von Versicherungs-Unternehmen einfach erwarten können, dass diese imstande sind, simple Formvorschriften entsprechend zu berücksichtigen. Die Einhaltung solcher – gesetzlich klar definierter und vorgegebener – Gestaltungen erfordern keinerlei intellektuellen Aufwand.
Nichtsdestoweniger halten auch sehr häufig Mahn- und Kündigungsschreiben gemäß § 38 VVG vieler Versicherungs-Unternehmen einer Überprüfung unter den Gesichtspunkten der Einhaltung der auch hier gegebenen Formvorschriften häufig nicht stand: Man mag es kaum glauben, manche Versicherer erwähnen in diesem Zusammenhang die Rechtsgrundlage des § 38 VVG nicht.
Andere stellen die Rechtsfolge des Verlustes des Versicherungsschutzes in Form eines Besinnungsaufsatzes dar, nur nach mehrmaligem Lesen ist überhaupt erkennbar, welche Folgen ein derartiges Schreiben hat. Die Vorschrift der grafischen Hervorhebung des Hinweises auf die Rechtsfolge des Verlustes des Versicherungsschutzes wird häufig nicht beachtet.
Alles in allem an Peinlichkeit nicht zu überbieten, wenig vertrauensbildend, wenn man die Versichertengemeinschaft durch derlei Dümmlichkeiten mehr als vermeidbaren Haftungsrisiken aussetzt.
Wilfried Schmölz
zum Artikel: „Wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird”.
Weitere Informationen zum Thema...
... finden Sie über Suche/Erweiterte Suche im Kopf- und im Fußbereich dieser Seite.
Beachten Sie auch unsere Bücher und Dokumentationen.
Zu Vertriebsthemen kann ein Blick in die VersicherungsJournal Extrablätter lohnen.
Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.
Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu. Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.de.
Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.de.
Ansprechpartnerin
Myrto Anna Rieger
Redaktionsassistentin
Telefon +49 (0)4102 7777898
E-Mail redaktion@versicherungsjournal.de
