WERBUNG

Auch deutsche Gesetzestexte sind manchmal interpretationsbedürftig

15.11.2017 – Der Vorwurf des Versicherungsbetruges ist schnell in den Raum gestellt. Schlimm, wenn das ohne Kenntnis der Fakten passiert!

Da ich auch schon in Pakistan war, weiß ich aus eigener Erfahrung, dass Bescheinigungen nicht immer den bürokratischen Anforderungen deutscher Versicherer entsprechen. Und wenn man erlebt, wie „interpretationsbedürftig” selbst deutsche Gesetzestexte manchmal sind, sollte man das bei seinen Anforderungen gegen andere berücksichtigen.

Volker Arians

volker.arians@t-online.de

zum Leserbrief: „Das „riecht” stark nach Versicherungsbetrug”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Versicherungsbetrug
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe