Arbeitsrechtliche Gründe sprechen für bestimmte Produkte

11.5.2017 – Und von diesen kommen für mich nur einige wenige für meine Kunden in Frage: Versicherungen, die zur Berufsunfähigkeit auch eine Arbeitsunfähigkeit anbieten. Und das auch aus arbeitsrechtlichen Gründen.

Ein Versicherter ist beispielsweise so schwer krank oder verletzt, dass er, sagen wir einmal, neun Monate nicht arbeiten kann. Er beantragt Berufsunfähigkeit... Und jetzt kommt der Kasus knacktus: Der Arbeitgeber darf seinen Arbeitsplatz bei Berufsunfähigkeit mit einem anderen besetzen. Kommt der Versicherte wieder zurück, ist sein Arbeitsplatz vergeben.

Hat er aber nur eine Arbeitsunfähigkeit beantragt, muss der Arbeitgeber ihm den Platz frei halten. Ich meine, das ist in der heutigen Ausbeutungszeit ein wichtiges Kriterium.

Raimund Brendle

bif@arcor.de

zum Artikel: „Die besten Berufsunfähigkeits-Versicherungen”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsunfähigkeit · Berufsunfähigkeit
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