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Anspruch auf Transferleistungen verringern

18.8.2017 – Den Fehlanreiz im Einkommensbereich von 17.000 Euro pro Jahr, dass mit jedem Euro Mehreinkommen Steuern und Abgaben sowie wegfallende Ansprüche auf Transferleistungen in gleicher Höhe anfallen, kann der Gesetzgeber leicht beseitigen. Er muss nur den Anspruch auf Transferleistungen verringern.

Transferleistungen, auf die von vornherein kein Anspruch besteht, können bei steigendem Einkommen auch gar nicht wegfallen. Dann bleibt auch demjenigen mit 17.000 Euro von einem Euro Mehreinkommen etwas übrig. Die Einsparungen des Staates an Transferleistungen können dann zur Steuersenkung verwendet werden, damit sich Leistung bei den Besserverdienenden mehr lohnt.

Wird der Steuersatz im Einkommensbereich 17.000 EUR unter Verwendung der Einsparungen an Transferleistungen gesenkt, kann der Effekt nochmal deutlich verstärkt werden. Statt nichts bleiben dann von jedem Euro Mehrverdienst bis zu mehr als 40 Cent übrig.

Die von den ZEW-Wissenschaftlern festgestellten Fehlanreize, auf Mehreinkommen zu verzichten und lieber Transferleistungen in Anspruch zu nehmen und Steuern und Sozialabgaben auf das Mehreinkommen zu vermeiden, wären damit beseitigt. Die Forderung des Vorstandsvorsitzenden der Bertelsmann-Stiftung nach Handeln des Gesetzgebers „Mehr Arbeit und Lohn müssen sich für eine Krankenschwester genauso auszahlen wie für den Unternehmensberate.“ und „dass sich mehr Erwerbsarbeit auch lohnen müsse, sei eines der zentralen Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft”, würde erfüllt.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Mehrarbeit lohnt sich längst nicht für jeden”.

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Private Krankenversicherung · Steuern
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